Allgemeine Bedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 GELTUNG
- Für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (Gehilfen/Angestellte) sowie Ergänzungen dieses Vertrages gelten ausdrücklich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB auch für alle künftigen Bestellungen des Kunden.
- Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot des Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung aufgeführt sind. Diese Fotografenangebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Wenn der Kunde Widerspruch gegen die AGB einlegt, so muss dies innerhalb von drei Werktagen schriftlich erklärt werden.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich diese Fotografen-AGB gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sofern die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen haben, die schriftlich niedergelegt wurden, gehen diese den AGB vor.
- „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen (dazu zählen insbesondere Bilder auf Papier, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder anderen Speichermedien, Diapositive, Dianegative und jegliches Bildmaterial, das mit der jeweils verwendeten Kamera erstellt wurde usw.).
§ 2 AUFTRAG
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen zur Verfügung gestellten Lichtbild um ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 BGB handelt. 5 des Urheberrechtsgesetzes.
- Der Kunde erhält ausschließlich hochaufgelöst bearbeitete Bilder im JPG-Format. Der Versand digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Speicherung digitaler Bilddaten ist nicht Bestandteil des Auftrags.
Die Lagerung erfolgt daher ohne Gewähr. Die Mindestanzahl ergibt sich aus der Angebotsbestätigung.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Fotograf über alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig verfügt.
- Bei Fotografien von Personen und Gegenständen, an denen Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Anfertigung und Verwendung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und Rechteinhaber einzuholen.
- Reklamationen bezüglich des Inhalts der gelieferten Sendung oder des Inhalts, der Qualität oder des Zustands des Bildmaterials müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt gemeldet werden. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotos als vertragsgemäß abgenommen und frei von Mängeln.
§ 3 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
- Das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages angefertigten Lichtbildern steht ausschließlich dem Fotografen zu. Nach dem Urheberrecht ist das Urheberrecht nicht übertragbar.
- Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber auf erstes Anfordern ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Hierzu zählt ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z. B. durch Fotomontage, Montage oder auf elektronischem Weg zur Schaffung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Gleiches gilt für die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte, zu der der Kunde grundsätzlich nicht berechtigt ist.
- Eine nachträgliche gewerbliche/kommerzielle Nutzung der Fotoarbeiten – gleich in welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt auch für Bilddateien, die vom Kunden oder Dritten digital oder sonst verändert oder vernichtet wurden.
- Wenn die Fotografin die Nutzung der Fotos genehmigt, kann sie ihren Namen als Urheberin des Fotos verlangen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Urheberrechts den Fotografen zum Schadensersatz.
- Bei unerlaubter Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe von Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken (insbesondere bei unbefugter Nutzung, Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe von Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken (insbesondere bei Nutzung ohne Einwilligung des Fotografen). Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt dem Fotografen ausdrücklich vorbehalten.
- Die bei der Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Sanktionen begründen kein Nutzungsrecht.
- Individuelle Abweichungen von Nutzungsrechten und Urheberrechten sowie Sonderkonditionen für Zeithistoriker bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Bei Auswahl der Veröffentlichungsmöglichkeit behält sich der Fotograf als Urheber des Bildes das Recht vor, Nutzungsrechte an den Fotos und bildlichen Darstellungen an Dritte im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgeschutzrechte geltend zu machen.
§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISE
- Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.
- Wir behalten uns das Recht vor, Preise für Nachbestellungen und zukünftige Bestellungen zu ändern, mit Ausnahme verbindlicher Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
- Reservierungsgebühr: Der Betrag von 50 € muss per Banküberweisung oder Zahlung per Paypal + 3 % zusätzliche Gebühr nach Absenden des Vertrags bezahlt werden. Der Wert der Buchungsgebühr wird von den Gesamtkosten des Fotoshootings abgezogen.
- Wenn der Auftragnehmer aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt den Kauf von Produkten/Dienstleistungen storniert und es nicht möglich ist, einen neuen Termin für das Fotoshooting zu vereinbaren, entfällt die Vorauszahlung in Höhe von 50 € für die Reservierung zurückerstattet werden, wodurch die Parteien ausgeglichen werden.
- Die Rechnung über die Kosten des Fotoshootings ist am Tag des Fotoshootings vollständig zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und digitalen Dateien Eigentum des Fotografen. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.
- Die Zahlung kann in bar, per Banküberweisung, per Paypal + 3 % Zusatzgebühr, per Lastschrift oder Kreditkarte im Studio erfolgen. Gegen Ansprüche des Fotografen kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
§ 5 VERGÜTUNG & RECHNUNGSTELLUNG
(1) Für die Anfertigung von Fotos wird ein Honorar inklusive Mehrwertsteuer erhoben.
(2) Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach Aufwand berechnet.
(3) Wird aus Gründen, die der Fotograf oder sein Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehene Zeit wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend der Mehrzeit erforderlich, sofern ein fester Preis auf Zeitbasis vereinbart wurde. Ist ein Zeitsatz vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
§ 6 HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND GEFAHRÜBERGANG
- Die Fotografin haftet für Schäden jeglicher Art, die ihr und ihren Erfüllungsgehilfen entstehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben.
- Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung der Rechte der abgebildeten Personen oder Gegenstände.
- Für Schäden oder Verlust von/an Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe des gebuchten Paketwertes.
- Der Fotograf haftet nicht für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten verursacht werden, die ihre Leistungen selbst erbringen.
- Fotoliefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich bestätigt wurden.
Für Fristüberschreitungen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Organisation und Zuteilung der Rücklagen sowie die Ausführung der Auftragsarbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte der Fotograf jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsbehinderungen etc.), nicht am vereinbarten Fototermin teilnehmen oder die vereinbarten Termine nicht einhalten Abweichend von vereinbarten Lieferterminen besteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz wegen daraus resultierender Schäden, Folgen oder Mehrkosten. In diesem Fall verpflichtet sich der Fotograf jedoch, die jeweils geleistete Anzahlung an den Auftraggeber zurückzuerstatten.
- Fällt der Fotograf aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt kurzfristig aus und ist der Fotograf aufgrund dieser Umstände dazu in der Lage, wird sich der Fotograf auf Wunsch des Auftraggebers bemühen, einen Ersatz zu empfehlen Fotograf, der seine Dienste selbst erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen entsteht hierdurch nicht.
- Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatz- oder Drittfotografen entstehen, übernehmen wir ausdrücklich nicht.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.
- Für die Lichtbeständigkeit und Haltbarkeit der Fotos haftet der Fotograf nur im Rahmen der vom Hersteller des Bildmaterials gewährten Garantie. Für Verfärbungen im Falzbereich sowie auf der Vorder- und Rückseite der Fotos übernimmt der Fotograf keine Haftung und Fotoalben.
§ 7 KÜNDIGUNG
- Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zu 14 Tage vor dem Shootingtermin zu kündigen.
Eine wirksame Widerrufserklärung erfolgt im persönlichen Telefongespräch oder per E-Mail an: [email protected]
Der Rücktritt wird mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) des Fotografen wirksam.
Ausnahmen bilden ein nachweisbarer Krankheitsfall (insbesondere bei Schwangeren oder Neugeborenen) oder ein Todesfall (in der Familie).
Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
Bei einer kurzfristigen Absage des Termins durch den Kunden ohne ersichtlichen Grund wird der Grundpaketpreis von 300 € berechnet.
§ 8 EXKLUSIVITÄT UND BEFUGNISSE
- Dem Fotografen steht die Bildgestaltung sowie die künstlerisch-technische Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 9 DATENSCHUTZ UND DATENERHEBUNG
- Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Geschäftsabwicklung und Bestellung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
- Der Fotograf hat sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert und verarbeitet werden
– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und
– zum Zweck der Vertragsabwicklung,
– vertragliche und vorvertragliche Pflichten und
– um unsere eigenen legitimen Geschäftsinteressen zu schützen, soweit dies erforderlich und gesetzlich zulässig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich (z. B. Online-Galerien, Fotoalben, Drucksachen etc.). ) und/oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe an Dritte.
- Personenbezogene Daten werden nach 10 Jahren gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung, Weiterverarbeitung und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Es besteht die Möglichkeit, unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden zu erhalten. Bei Fragen und Anträgen zur Löschung, Berichtigung oder Sperrung personenbezogener Daten sowie zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an den Fotografen wenden und eine Anfrage stellen.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, soweit sie nachträglich gewollt werden, der Schriftform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Fotografen vereinbart.
- Diese Internetseite ist mehrsprachig ausgeführt. Im Falle von Übersetzungsfehlern oder Unklarheiten gilt die deutschsprachige Version.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie müssen dann nach Treu und Glauben ausgelegt oder durch neue Rechtsvorschriften ergänzt oder ersetzt werden.